Compliance

Verhaltenskodex für Lieferanten

Meister legt Wert darauf, Verantwortung für seine Lieferkette zu übernehmen. Einerseits, um einen fairen Umgang mit Stakeholdern, die von Meisters Aktivitäten betroffen sind, zu gewährleisten und andererseits, um den respektvollen Umgang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen seiner Lieferanten sicherzustellen. Ziel dieses Verhaltenskodex für Lieferanten besteht darin, dass diese im Einklang mit internationalen Standards für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren handeln. Die Richtlinien basieren auf den zehn Prinzipien des UN Global Compacts, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Sie sind nicht verhandelbar und gelten sowohl für den Lieferanten als auch für seine Subunternehmer und andere Geschäftspartner. Darüber hinaus beziehen sie sich sowohl auf direkt als auch auf indirekt Beteiligte.

Jede Nichteinhaltung ist Meister unverzüglich zu melden. Der Lieferant hat Meister oder einer von Meister autorisierten und für den Lieferanten zumutbaren dritten Partei die Durchführung eines Audits seiner für den Verhaltenskodex relevanten Geschäftstätigkeit zu gestatten. Auf Anforderung von Meister muss der Lieferant auch Kontaktinformationen für jeden Vertragsnehmer oder Subunternehmer angeben. Meister behält sich das Recht vor, diesen Verhaltenskodex für Lieferanten zu aktualisieren, wodurch die Mitteilungspflicht über die Aktualisierungen auf Meister übergeht, wobei der aktualisierte Verhaltenskodex drei Monate nach der ersten Benachrichtigung des Lieferanten in Kraft tritt.

Dieser Verhaltenskodex ist allen Mitarbeitern des Lieferanten in ihrer jeweiligen Landessprache zur Verfügung zu stellen, um ihnen ihre Rechte und Pflichten transparenter zu machen.


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Internes Hinweisgebersystem

Wir von Meister sind bestrebt, ein transparentes Geschäftsklima und eine hohe Geschäftsethik zu wahren. Über unser internes Hinweisgebersystem (Whistleblowing-Kanal) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, jegliches Fehlverhalten unsererseits zu melden, d. h. wir ermutigen Sie dazu, uns über verdächtige Handlungen, die nicht im Einklang mit unseren Werten und ethischen Grundsätzen stehen, sowie über Verstöße gegen EU- oder nationales Recht in einem arbeitsbezogenen Kontext zu informieren.

Sämtliche gemeldete Fälle werden von der zuständigen Person unseres Unternehmens vertraulich und unparteiisch behandelt. Wenn Sie guten Glaubens eine Meldung vornehmen, sind Sie vor allen Formen von Vergeltungsmaßnahmen geschützt.

So melden Sie einen Fall

1. Beschreibung von Details zum Fall:

Bitte beschreiben Sie die Details des Missstandes oder Verstoßes und warum Sie den Fall melden, indem Sie mindestens die folgenden Angaben machen: i) was ist passiert, ii) wann ist es passiert, und iii) wo ist es passiert. Geben Sie keine sensiblen persönlichen Informationen über die in Ihrer Meldung erwähnten Personen an, wenn sie nicht für die Beschreibung des Falles vonnöten sind.

2. Melden Sie den Fall über unser digitales Hinweisgebersystem:

Melden Sie den Fall und machen Sie die unter Punkt 1 genannten Angaben, indem Sie das unter meisterlabs.hintbox.de verfügbare Formular ausfüllen.

3. Nachverfolgung der Meldung:

Der Eingang Ihrer Meldung wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt und die Rückmeldung zu den ergriffenen Maßnahmen erfolgt innerhalb von drei Monaten. Wenn zusätzliche Informationen erforderlich sind, um eine sorgfältige Weiterverfolgung Ihres Falles vorzunehmen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ihre Meldung wird streng vertraulich gehandhabt, wodurch Ihre Identität und die aller erwähnten Dritten gewährleistet wird. Ihre Meldung wird so lange wie nötig gespeichert, jedoch nicht länger als zwei Jahre.

Zusätzliche Informationen

Externe Meldekanäle

Wenn Sie unter gewissen Umständen potenzielles Fehlverhalten nicht über unseren internen Whistleblowing-Kanal melden möchten, können Sie sich extern an die zuständigen Behörden wenden. Bitte beachten Sie hierzu die folgende Liste der entsprechenden Behörden sowie deren Zuständigkeitsbereiche:

  • Bundesamt für Justiz (BfJ)
    Zuständig für alle Meldungen, die nicht ausdrücklich anderen externen Meldestellen zugeordnet sind.

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Für Meldungen nach § 4d Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, einschließlich Meldungen zu Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes; Meldungen über Verstöße gegen Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Meldungen über Verletzungen der Rechte der Aktionäre von Aktiengesellschaften; Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Hinblick auf die Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse gem. § 316a Satz 2 HGB; Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften zur Rechnungslegung, einschließlich der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen i.S.v. 264d HGB, von Kreditinstituten im Sinne des § 340 Abs. 1 HGB, von Wertpapierinstituten im Sinne des § 340 Abs. 4a Satz 1 HGB, von Instituten im Sinne des § 340 Abs. 5 Satz 1 HGB, von Versicherungsunternehmen im Sinne des § 341 Abs. 1 HGB und von Pensionskassen im Sinne des § 341 Abs. 4 Satz 1 HGB.

  • Bundeskartellamt
    Bei Verstößen gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie bei Verstößen gegen die in § 81 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 2 Buchstabe a und Absätze 5 und 3 genannten Rechtsvorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. 

Zuletzt aktualisiert: März 2023